Art. 1
Die berner-plattform.ch (bpc) ist ein verein im sinn von ZGB 60ff. mit sitz in bern.
Art. 2
1 Die berner-plattform.ch ist ein gemeinnütziger, steuerbefreiter verein und bezweckt:
- Das ansehen und die rechte von personen zu wahren und für deren unabhängigkeit einzutreten.
- Die beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen interessen von personen wahrzunehmen.
- Unterstützung von personen in wirtschaftlicher, sozialer oder gesellschaftlicher not.
- Förderung von weiterbildung und sport.
2 Insbesondere schafft sie eine plattform um den offenen dialog und die freie kommunikation unter menschen zu fördern.
3 Sie ist konfessions- sowie parteineutral.
Art. 3
Die mittel beschafft sich die berner-plattform.ch aus folgenden quellen:
1 mitgliederbeiträge
2 vergabungen
3 beiträge dritter
Art. 4
1 Die jährlichen mitgliederbeiträge betragen zwischen CHF 20 und 500 .-.
2 Der vorstand bestimmt diese.
3 Bei austritten oder ausschlüssen erfolgt grundsätzlich keine rückzahlung pro rata temporis.
Art. 5
1 Für die verbindlichkeiten der berner-plattform.ch haftet ausschliesslich deren veriensvermögen.
2 Haftung der mitglieder ist ausgeschlossen.
Art. 6
Die berner-plattform.ch organisiert sich aus:
1. vorstand
2. vereinsversammlung
3. revisionsstelle
Art. 7
1 Der vorstand setzt sich zusammen aus:
- präsidentIn
- vizepräsidentIn
- sekretärIn
- kassierIn
- beisitzerInnen
2 Personalunion ist möglich.
3 Wählbar sind die operativen mitglieder sowie die übrigen mitglieder nur für die funktion der beisitzerIn.
4 Die vereinsversammlung kann den vorstand ermächtigen die nachfolge bei ausfällen frei zu regeln.
5 Dem vorstand obliegen alle rechte und pflichten, welche nicht zwingend von gesetzes wegen, durch diese statuten oder reglement anderen organen übertragen sind.
Art. 8
1 Die jährliche vereinsversammlung besteht aus allen mitgliedern:
- operative
- sponsoren
- gönnerInnen
2 Operative mitglieder sind grundsätzlich die gründerInnen der berner-plattform.ch.
3 Sponsoren leisten besondere beiträge (sponsoring).
4 GönnerInnen unterstützen die berner-plattform.ch mit ihren mitgliederbeiträgen.
5 Die vereinsversammlung kann eine delegiertenversammlung wählen.
Art. 9
1 Personen werden vom vorstand als mitglieder der berner-plattform.ch aufgenommen, sofern folgende kriterien erfüllt sind:
- handlungsfähigkeit oder zustimmung der gesetzlichen vertretung
- gültige beitrittserklärung
2 Gesuche sind zu handen der präsidentIn einzureichen.
Art. 10
Austritte können jederzeit zu handen der präsidentIn erfolgen.
Art. 11
1 Ausschlüsse werden vom vorstand beschlossen und sind endgültig.
2 Der vorstand kann den ausschluss begründen.
Art. 12
Die revisionsstelle wird vom vorstand bestimmt.
Art. 13
1 Operative mitglieder sind wahl- und stimmberechtigt.
2 Sponsoren und gönnerInnen haben kein wahl- und stimmrecht, sondern beratende stimme.
3 Massgebend ist das einfache mehr der berechtigt abgegebenen persönlichen stimmen der anwesenden.
4 Bei stimmengleichstand entscheidet die präsidentIn, nach beratung mit dem vorstand.
Art. 14
1 Jedes mitglied kann 30 tage vor der vereinsversammlung zu handen der präsidentIn einen antrag einreichen.
2 Über verspätete anträge entscheidet der vorstand nach rücksprache mit dem antragsstellenden mitglied.
3 Jedes mitglied kann, unabhängig eines antrages, jederzeit eine persönliche anhörung verlangen.
Art. 15
1 Im falle der auflösung der berner-plattform.ch wird das vereinsvermögen ausschliesslich und unwiderruflich einer ebenfalls gemeinnützigen, steuerbefreiten organisation mit sitz in der schweiz übertragen.
2 Die operativen mitglieder bestimmen gemeinsam diese organisation.
Art. 16
1 Internet und E-Mail sind grundsätzlich der schriftform gleichgestellt.
2 Das vereinsjahr entspricht dem kalenderjahr.
3 Der vorstand kann zusätzlich ein reglement berner-plattform.ch erlassen.
4 Diese statuten der berner-blattform.ch treten per sofort in kraft und ersetzen alle bisherigen regelungen.
Genehmigt durch die vereins- bzw. delegiertenversammlung vom 1. november 2002.